Signaturgesetz

Rechtssicherheit im elektronischen Schriftverkehr

Das Signaturgesetz (SigG) regelt Anforderungen rund um die elektronische Signatur und macht den elektronischen Schriftverkehr rechtssicher. TÜViT prüft, ob Produkte für qualifizierte elektronische Signaturen dem Gesetz entsprechen und stellt entsprechende Zertifikate aus. Als anerkannte Bestätigungsstelle der Bundesnetzagentur ist das Zertifikat national und europaweit anerkannt.

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Bestätigung von Produkten für qualifizierte elektronische Signaturen
  • Prüfung und Bestätigung der Umsetzung von Sicherheitskonzepten für Zertifizierungsdiensteanbieter
  • Überprüfung von Herstellererklärungen auf SigG-Anforderungen
  • Workshops zu Fragen des Signaturgesetzes


So gehen wir vor:

  • Einführungsworkshop zur Abstimmung und Festlegung der Anforderungen (optional)
  • Dokumentenprüfung gegen SigG-Anforderungen
  • Produktprüfungen
  • Systemprüfungen
  • Ausstellung der Bestätigung durch die Zertifzierungsstelle der TÜViT

http://www.tuev-nord.de/de/Bestaetigungsstelle_nach_SigG_1368.htm
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Bestaetigungsstelle_nach_SigG_1368.htm

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