Emissionsmesstechnik

Funktionsprüfungen an automatischen Messeinrichtungen zur kontinuierlichen Emissionsmessung

Betreiber von Großfeuerungsanlagen oder Anlagen zur Abfallverbrennung oder Abfallmitverbrennung müssen Europäische Normen beachten, die der Vereinheitlichung der Praxis bei der Überwachung von Emissionen dienen.

Von vorgegebenen Größenordnungen an werden dafür Automatische Messeinrichtungen (AMS) zur kontinuierlichen Emissionsmessung eingesetzt. Zur Qualitätssicherung ist werden in den Normen die Eigenschaften automatischer Messeinrichtungen festgelegt und beschrieben, wie sie eingebaut, kalibriert und gewartet werden.
Mit der jährlich erforderlichen Funktionsprüfung überprüfen wir die grundlegenden Gerätefunktionen.und Anforderungen an statistische Vorgaben wie etwa die Einhaltung von Anforderungen an die Messunsicherheit und die Gültigkeit der Kalibrierfunktion. Wir sind Ihre verlässlichen Partner gegenüber den Behörden und bei der Qualitätssicherung.


Welche Leistungen bieten wir an

  • Funktionsprüfungen von Rauchgasdichtemessgeräten, Filterwächtern etc.
  • Beratung zur Auswahl und zum Einbau kontinuierlicher Emissionsmesseinrichtungen
  • Funktionsprüfungen und Kalibrierungen gemäß 13., 17. und 27. BImSchV
  • Funktionsprüfung und Parametrierung von Emissions-Auswerterechner und Einrichtungen zur Emissionsfernüberwachung (EFÜ)


Was zeichnet uns aus?

Wir sind bekanntgegebene Messstelle nach §§ 26, 28 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in den Bereichen C (anorganische Gase), F (Staub) und L (organisch-chemische Verbindungen) für die Gruppen II, III und IV (Überprüfung des Einbaus und der Funktion sowie der Kalibrierung kontinuierlich arbeitender Emissionsmesseinrichtungen).

Auch bei schwierigen Randbedingungen finden wir geeignete Lösungen zur Auswahl eines repräsentativen Messverfahrens. Wir verfügen aus langjähriger Tätigkeit über spezielle Kenntnisse der Anlagentechnik. Durch flexible Terminplanung können Revisionszeiten für Funktionsprüfungen genutzt werden.


Welche Normen und gesetzlichen Regelungen bilden die Arbeitsgrundlage?

  • DIN EN 14181 (Emissionen aus stationären Quellen – Qualitätssicherung für automatische Messeinrichtungen)
  • DIN EN 13284-2 (Emissionen aus stationären Quellen – Ermittlung der Staubmassenkonzentration bei geringen Staubkonzentrationen, automatische Messeinrichtungen
  • 17. BImSchV (Verordnung über die Verbrennung und Mitverbrennung von Abfällen)
  • 13. BImSchV (Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen)


Ansprechpartner:

Auf individuelle Fragen geben unsere Fachleute jederzeit gern eine Antwort. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit einem Klick auf das Kontaktfeld oben rechts.


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