Regelwerksbezogene Leistungen

Gefahrgut RID und TPED

Viele Güterwagen verfügen über Tanks für Gefahrgut oder druckbeaufschlagte Ladegutbehälter. Auch Schienenfahrzeuge sind mit überwachungsbedürftigen Anlagen wie zum Beispiel Tankanlagen oder Druckbehältern ausgestattet. Dabei gilt ein besonderes Augenmerk auf der Schnittstelle zwischen Tank oder Behälter und dem Fahrzeug.

Da sich die Rechtsgrundlagen und technischen Regelwerke immer schneller entwickeln und verändern, ergeben sich eine Vielzahl von länderübergreifenden Verfahrensabwicklungen. Gegebenenfalls sind auch nationale Regelungen des Herkunftsstaates zu berücksichtigen.


TÜV NORD bietet dazu umfassende Dienstleistungen:

  • Baumusterzulassungsverfahren nach RID
  • Konformitätsbewertungsverfahren nach der jeweils zutreffenden europäischen Richtlinie
  • Bauartzulassungsverfahren nach EBO
  • erforderliche Prüfungen nach Betriebssicherheitsverordnung
  • wiederkehrende Prüfungen oder Begleitung von Umbauten und Reparaturen unter Anwendung des zutreffenden Regelwerks in jedem Einzelfall


Unsere Qualifikation als Sachverständige, ZÜS (BetrSichV), Benannte Stelle und zukünftig als Inspektionsstelle Typ A ermöglichen die Begleitung all dieser Fragestellungen.

Hintergrund: Viele Regelungen für mehr Sicherheit
Für Gefahrguttanks sind die Anforderungen des RID einzuhalten, bei Tanks für Druckgase und einige spezielle Ladegüter ist darüber hinaus die Richtlinie für ortsbewegliche Druckgeräte (RL 99/36/EG - „TPED“ -) maßgeblich. Druckbeaufschlagte Ladegutbehälter sind dagegen Druckgeräte im Sinne der RL 97/23/EG („PED“), weitere überwachungsbedürftige Anlagen auf Schienenfahrzeugen unterliegen der Eisenbahn-Betriebsordnung (EBO).


http://www.tuev-nord.de/de/Gefahrgut_RID_und_TPED_7610.htm
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Gefahrgut_RID_und_TPED_7610.htm

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