Klasse S

Führerscheinklasse S

Die neue Spaß-Klasse

Diese S-Klasse kommt nicht aus Stuttgart, sondern aus Brüssel: Entsprechend einer EU-Forderung wurde 2005 die Klasse S eingeführt. Mit dieser Klasse dürfen Jugendliche ab 16 Jahre Quads, Trikes und Miniautos fahren. Allerdings hört der Spaß bei 45 km/h auf.


Schüler-Streiche auf Rädern

Sie sehen stark aus und sind auf alle Fälle schon etwas mehr als das Fahrrad oder Mofa. Trikes und Quads sind vor allem etwas für Jugendliche. Die Minicars könnte man schon fast mit einem Auto verwechseln. Allerdings setzt der Gesetzgeber dem Spaß enge Bauart-Grenzen.

  • Die Höchstgeschwindigkeit darf die 45 km/h nicht überschreiten
  • Der Hubraum bei Benzinmotoren beträgt maximal 50 cm³ 
  • Andere Motoren wie beispielsweise Elektromotoren haben maximal 4kW Nennleistung
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge dürfen nicht mehr als 350 kg auf die Waage bringen (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen).


Der Weg zum Führerschein

Für den Führerschein der Klasse S müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Probezeitregelung gibt es wie bei den Klassen M, L und T nicht. Sie absolvieren eine ganz normale theoretische und praktische Ausbildung.

Die theoretische Ausbildung beinhaltet mindestens 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden klassenspezifischen Zusatzstoff.

Die praktische Ausbildung wird, wie bei anderen Fahrerlaubnisklassen üblich, in mehreren Stufen durchgeführt. Der Weg reicht von der Grundstufe über die Leistungsstufe bis hin zur Reifestufe und die Prüfungsvorbereitung. Wenn der Fahrlehrer überzeugt ist, dass Sie das Ausbildungsziel erreicht haben, melden Sie sich zur praktischen Prüfung an.

Die praktische Prüfung dauert rund 30 Minuten und darf nur auf einem Prüfungsfahrzeug der Klasse S durchgeführt werden, das mindestens 40 km/h schnell ist. Sie fahren mit Ihrem Fahrzeug dem Prüfer voraus und erhalten Ihre Anweisungen über Funk. Wird bei der Prüfung ein Fahrzeug mit offenem Aufbau verwendet, müssen Sie einen Schutzhelm tragen.


Das gehört zur praktischen Prüfung

  • Fahren nach rechts rückwärts unter Ausnutzung einer Einmündung, Kreuzung oder Einfahrt (falls Rückwärtsgang vorhanden) oder 
  • Abbremsen mit höchstmöglicher Verzögerung.


Wer darf sofort losfahren?

Wer seinen Führerschein vor längerer Zeit gemacht hat, kann sich die S-Klasse sparen. Mit einem Führerschein der Klasse B oder der alten Klasse 3 haben Sie sofort freie Fahrt. Auch wer vor dem 1. Januar 1989 einen Führerschein der Klassen 1, 4 oder 5 gemacht hat, darf sich hinter das Steuer oder den Lenker eines Minicars, Quads und Minitrikes setzen. Allerdings müssen Sie Ihren alten Führerschein in einen Scheckkartenführerschein umschreiben lassen.



http://www.tuev-nord.de/de/Klasse_S_8722.htm

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