Brandschutz und Evakuierung

Prüfung der Brandschutztechnik

In allen Sonderbauten gibt es in der Regel viele brandschutztechnische Einrichtungen, für die eine Prüfung nach den Prüfverordnungen der Länder oder deren jeweiligen Sonderbauvorschriften gefordert wird:

  • nichtselbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Hydrantenanlagen, Feuerlöschleitungen)
  • selbsttätige Feuerlöschanlagen (z.B. Sprinkleranlagen, Sprühwasserlöschanlagen, Gas-Löschanlagen)
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (natürliche und maschinelle)
  • Rauchschutzdruckanlagen, Anlagen zur Rauchfreihaltung von Rettungswegen
  • Lüftungsanlagen (hinsichtlich Brandschutz)
  • Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen
  • Elektroanlagen (hinsichtlich Brandschutz, Sicherheitsstromversorgung, Funktionserhalt)


Zusätzlich prüft und bescheinigt TÜV NORD das Zusammenwirken im Sinne der Umsetzung eines ganzheitlichen Brandschutzkonzepts.


http://www.tuev-nord.de/de/Pruefung_der_Brandschutztechnik_7836.htm
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Pruefung_der_Brandschutztechnik_7836.htm

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