Bahntechnik in der TÜV NORD Gruppe
Sicherheitsmanagementsysteme nach Eisenbahnsicherheitsrichtlinie 2004/49/EG
Mit der Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems vermeiden Sie Störungen im Betriebsablauf und tragen somit direkt zum wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens bei. Zusätzlich erfüllen Sie mit der Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems die Anforderungen der Richtlinie 2004/49/EG und damit eine Vorraussetzung für die Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung durch das Eisenbahnbundesamt.
Die Verbesserung des Sicherheitsniveaus eines Unternehmens kann nur über
- eine sicherheitsgerichtete Aufbauorganisation und
- eine sicherheitsgerichtete Ablauforganisation
erreicht werden. Hier liegen die Schwerpunkte unserer Tätigkeiten. Wir unterstützen Sie beim Aufbau und bei der Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems, mit dem Sie die gewünschte Verbesserung erreichen und gleichzeitig die Anforderungen der Richtlinie für die Eisenbahnsicherheit 2004/49/EG erfüllen. Damit erfüllen Sie eine der Voraussetzungen zur Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung durch das Eisenbahnbundesamt.
Mit der Einführung eines Sicherheitsmanagementsystems in Ihrem Unternehmen legen sie die Aufgaben- und Verantwortungsbereiche ihres Personals bis hin zur Unternehmensleitung Unternehmensleitung fest und vermeiden so Überschneidungen von Aufgaben und Kompetenzen.
In dem Sicherheitsmanagementsystem werden Prozessen und Verfahren beschrieben, die jedem Mitarbeiter vorgeben, wie er Abläufe und Tätigkeiten erfolgreich und mit dem Fokus auf Sicherheit durchführen kann.
Die mit dem Sicherheitsmanagementsystem eingeführten Prozesse, wie auch das System selbst unterliegen einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess, über den eine Anpassung an das „lebende“ Unternehmen durchgeführt wird.
Die Gruppe Sicherheitsmanagement & Zuverlässigkeitsanalysen der TÜV NORD EnSys Hannover GmbH & Co. KG, unterstützt Sie bei der Erstellung der organisatorischen und betrieblichen Regelungen des Sicherheitsmanagementsystems unter Berücksichtigung der Richtlinie 2004/49/EG. Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne.
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