Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext

Verkehrsberuhigter Bereich

Die so genannte Spielstraße gibt es schon seit einiger Zeit, jedoch ist nicht allen Autofahrern klar, wie sie sich hier zu verhalten haben.

  • Sie dürfen höchstens Schritttempo fahren.
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Die Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern, wenn nötig, müssen sie warten.
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  • Das Parken ist außerhalb gekennzeichneter Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.

Der Begriff „Schrittgeschwindigkeit“ ist in der Rechtsprechung nicht genau definiert. Sie liegt nach Urteilen verschiedener Obergerichte zwischen 4 und 7 km/h. Der Bundesgerichtshof spricht davon, dass Sie deutlich langsamer als 20 km/h fahren müssen.

Wenn Sie aus dem verkehrsberuhigten Bereich herausfahren, ist das mit dem Verlassen eine Grundstücks zu vergleichen: Sie dürfen niemanden gefährden, und es gilt kein rechts vor links.


http://www.tuev-nord.de/de/Spielstrae_2822.htm

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