Strassenverkehrs-Ordnung im Klartext

Wendeverbot

In anderen Ländern war dieses Schild längst üblich, jetzt wurde es auch in Deutschlands Schilderwald gepflanzt. Die Bedeutung ist schnell erklärt: An dieser Straßenstelle dürfen Sie nicht wenden. Das gilt beispielsweise an Kreuzungen. Linksabbiegen ist allerdings weiterhin erlaubt.


http://www.tuev-nord.de/de/Wendeverbot_2834.htm

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