Wer darf prüfen?

Sicherheitsprüfung

Wer darf prüfen?

Die Sicherheitsprüfung dürfen durchführen:

  • Amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (aaSoP) der Technischen Prüfstellen (TP) und Prüfingenieure der Überwachungsorganisationen (ÜO)
  • Anerkannte Kfz-Werkstätten. Die entsprechende Anerkennung mit Befugnis zur SP-Durchführung erteilen die zuständigen obersten Landesbehörden oder die von ihnen bestimmten Stellen
    (Handwerkskammern, Kfz-Innungen)

Kfz-Werkstätten, die die neue SP durchführen wollen, müssen darüber hinaus folgende Voraussetzungen und Bedingungen erfüllen:

  1. Nachweis über den erfolgreichen Abschluss einer Schulung, die dem jeweiligen Stand der Technik der zu prüfenden Fahrzeuge entspricht
  2. Nachweis der Dokumentation der Betriebsorganisation, deren Regeln die ordnungsgemäße Durchführung der SP sicherstellen


http://www.tuev-nord.de/de/Wer_darf_pruefen_4581.htm
nach oben Seite weiterempfehlen Seite drucken
Wer_darf_pruefen_4581.htm

Kontakt

STRASSE
0800 8070600kostenloses Service-Telefon verkehr.strassetuev-nord.de Kontaktformular

Newsletter Anmeldung

E-Mail-Adresse eintragen


TÜV-STATIONEN finden


Checks und Gutachten

Führerschein

Service


COPYRIGHT 2012 TÜV NORD Gruppe
All RIGHTS RESERVED.

Unternehmen

Wir über uns Leitlinien Corporate Governance Compliance Allgemeine Geschäftsbedingungen Geschäftsberichte Organisation DIE MARKE: TÜV® Messen / Veranstaltungen

Kompetenz

BILDUNG ENERGIE GEBÄUDE GESUNDHEIT INDUSTRIE IT UMWELT VERKEHR ZERTIFIZIERUNG

International

Profil Präsenz Projekte

Karriere

TÜV NORD ALS ARBEITGEBER EINSTIEG Stellenangebote Persönlicher Kontakt

Presse

Presseinformationen Publikationen Presse-Info-Abo Presse-Bildmaterial

Information

Sitemap Impressum Datenschutz Newsletter Kundenlogin Mitarbeiterlogin