Neue Maschinenrichtlinie
Umsetzung der europäischen Maschinenrichtlinie
Die Europäische Union verlangt für Maschinen, die innerhalb ihrer Grenzen in Verkehr gebracht werden sollen, die Erfüllung einheitlicher Sicherheitsanforderungen zum Schutz von Verbrauchern und Arbeitnehmern. Gewissheit über die Erfüllung der Sicherheitsvorgaben erhalten Hersteller von Maschinen, Anlagen, Sicherheitsbauteilen und Automatisierungstechnik mit einer Prüfung durch TÜV NORD CERT.
Inhalte der neuen Richtlinie
Seit Ende des Jahres 2009 sind die Anforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG maßgeblich. Dabei tritt eine Risikobeurteilung an die Stelle der bisherigen Gefahrenanalyse. Für als besonders gefährlich eingestufte Maschinen und Sicherheitsbauteile kann der Hersteller entweder eine EG-Baumusterprüfung durchführen oder aber ein so genanntes Umfassendes Qualitätssicherungssystem für Konstruktion, Bau, Endabnahme und Prüfung der Maschinen implementieren und durch eine notifizierte Stelle wie TÜV NORD CERT genehmigen lassen.
Vorsprung an Sicherheit
Mit seinen Dienstleistungen rund um die Maschinenrichtlinie unterstützt TÜV NORD CERT Hersteller dabei, alle für das Inverkehrbringen erforderlichen Dokumente vorzulegen. Darüber hinaus dokumentieren freiwillige Prüfungen einen Vorsprung an Sicherheit. Hier schafft das TÜV Prüfzeichen Vertrauen und bringt Vorteile im Wettbewerb.
Kompetente Ansprechpartner
Die Mitarbeit von TÜV NORD CERT in nationalen und internationalen Gremien gewährleistet, dass alle Auditoren stets optimal über Neuerungen im Bereich der Produktrichtlinien sowie über den Stand der Technik informiert sind. Damit sind höchste fachliche Kompetenz, Voraussicht, Neutralität und Kontinuität bei der Betreuung von Maschinenherstellern gewährleistet.

